| |
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Für den Geschäftsverkehr zwischen uns als Lieferfirma und dem
Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen, sofern vom Besteller
nicht unverzüglich nach Erhalt dieser Lieferbedingungen schriftlich
Einspruch erhoben wird. Sie gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen des
Bestellers vor, ausser wir würden diese vom Besteller geforderten Bedingungen
ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Bis zu einer schriftlichen gegenteiligen
Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen
Bestellung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese
Bedingungen nicht mehr ausdrücklich verwiesen wird.
2. Offerten
Unsere Offerten erfolgen freibleibend. An allen Zeichnungen, Entwürfen,
Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir das Eigentums-
und Urheberrecht. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller anvertraut
und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich
gemacht noch kopiert werden. Auf unser erstes Verlangen hin sind sie uns
zurückzugeben.
Jede Bestellung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns
als angenommen.
Die von uns vertriebenen Liefergegenstände dürfen grundsätzlich
nicht in lebenserhaltenden Geräten im menschlichen Körper sowie
für Geräte zur Lebenserhaltung oder Lebensüberwachung eingesetzt
werden. Auf schriftliches Gesuch des Bestellers hin können wir in
gewissen Fällen eine entsprechende Anwendung bewilligen. Eine solche
Zustimmung hat ausdrücklich und schriftlich zu erfolgen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wird, in Schweizer
Franken, ohne Mehrwertsteuer und gelten ab Wollerau, ausschliesslich Verpackung,
Porto und Versicherung. Annahme und Ausführung von Bestellungen können
von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig
gemacht werden. Erhöhen sich im Laufe der Bestellungsabwicklung die
Beschaffungskosten (Preisaufschläge bei Zulieferanten, zusätzliche
fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transportkosten,
Währungsschwankungen von über zwei Prozent und ähnliches),
so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei einer Preiserhöhung
im Laufe der Bestellungsabwicklung ist der Besteller berechtigt, sofern
auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung
nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten.
Die Fakturenbeträge sind, sofern zuvor nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde, netto, ohne Abzug irgendwelcher Art, innert dreissig
Tagen zahlbar. Mit unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug
ein.
Der Verzugszins beträgt neun Prozent.
Checks und Wechsel werden als Zahlungmittel nicht akzeptiert.
4. Verrechnung
Das Verrechnungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen.
5. Erfüllung der Lieferung
Die Lieferung gilt als erfolgt sowie Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller
über, wenn der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume oder
bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten verlassen hat. Dies gilt
auch dann, wenn porto- oder frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart
ist. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Macht
der Besteller keine Angaben über die Art des Versandes, treffen wir
die notwendigen Vorkehren im Namen des Bestellers. Wir empfehlen dem Besteller,
bei Transportschäden zusammen mit dem Frachtführer unverzüglich
ein Protokoll aufzunehmen. Wir werden dem Besteller bei der Geltendmachung
allfälliger Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer
oder Spediteur jede zumutbare Hilfe gewähren.
6. Liefertermine
Die genannten Liefertermine sind für uns unverbindlich und stützen
sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt unserer Offerte. Im Falle
unvorhergesehener Hindernisse verschieben sich die Liefertermine ohne
weiteres, so bei höherer Gewalt, Mangellagen, behördlicher Verfügung,
Beschlagnahme, Embargo, Krieg, Mobilisation, Streik, Aussperrung, Aufruhr,
Fehlen von geeigneten Transportmitteln, Betriebsunfällen, Brand und
Epidemien. Der Besteller hat jedoch im Falle der höheren Gewalt das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine Nachfrist zu nachträglichen
Erfüllung angesetzt hat, deren Dauer mindestens der ursprünglichen
Lieferfrist entspricht, und diese von uns nicht eingehalten werden kann.
Die Nachfrist beginnt zu laufen, sobald uns die Fristansetzung zugegangen
ist. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
falls Fabrikation oder Ablieferung innerhalb der Nachfrist ausserordentlich
erschwert oder unmöglich wird. Wir sind in diesem Fall bei Wegfall
der Hindernisse zu keiner späteren Lieferung verpflichtet. Die Haftung
für nachträgliche Unmöglichkeit oder Liefererschwerung
wird wegbedungen, gleichgültig ob wir oder der Besteller zurücktreten.
7. Gewährleistung
Die durch uns gewährte Garantie auf unseren Liefergegenständen
tritt erst in Kraft, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden:
a) Der Besteller ist all seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen.
b) Die Betriebs-und Installationsanweisungen wurden eingehalten.
Es obliegt dem Besteller insbesondere, schädigende Umwelteinflüsse
zu verhindern. Die Haftung für Schäden, die aus solchen Umwelteinflüssen
entstehen, wird abgelehnt.
Wir übernehmen die Garantie für alle innerhalb der Garantiefrist
auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar durch schlechtes Material
oder fehlerhafte Fabrikation bedingt sind. Die Garantiefrist beträgt
einen Monat. Die Garantiefrist beginnt am Tage der Ablieferung. Der Besteller
hat den Liefergegenstand innerhalb von acht Arbeitstagen nach Erhalt zu
prüfen und bei Mängeln sofort schriftlich Rüge zu erheben
und zu begründen. Die Ansprüche des Bestellers erlöschen
auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von einem Monat nach Ablieferung
der Liefergegenstände gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere
Haftung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatz des mangelhaften
Liefergegenstandes oder auf Vergütung des Fakturawertes des nicht
ersetzten Gegenstandes. In keinem Fall haften wir für die Kosten
der Demontage oder Neumontage, für damit verbundene Reise- und Transportkosten
sowie für irgendwelche Schäden, die mittelbar oder unmittelbar
durch den Liefergegenstand selbst oder dessen Gebrauch entstehen.
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche
Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsanweisungen
heben unsere Gewährleistungspflicht auf, sofern es sich nicht um
Massnahmen der Schadensminderungspflicht des Bestellers handelt. Die anwendungstechnischen
Empfehlungen, die dem Besteller nach bestem Wissen gegeben werden, sind
unverbindlich und begründen keine Vertragspflicht. Sie entbinden
den Besteller nicht davon, die Liefergegenstände auf Ihre Eignung
für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst
zu prüfen. Ersatzansprüche gegen uns können jedenfalls
nur bei Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden. Die
Beweislast trifft den Besteller.
8. Abbildungen, Gewichte und Masstabellen
Wir behalten uns vor, von bei der Offerte gemachten Abbildungen, Gewichten
und Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben abzuweichen, sofern
sich dies bei der Ausführung der Bestellung als zweckmässig
zeigt und der Einsatz der Liefergegenstände beim Besteller dadurch
nicht beeinträchtigt wird.
9. Eigentumsvorbehalt
An allen Liefergegenständen bleiben wir bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer. Wir sind berechtigt, diesen
Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung durch den Besteller im Eigentumsvorbehaltsregister
eintragen zu lassen. Der Besteller ist auf unseren Wunsch hin zur Mitwirkung
der Eintragung verpflichtet. Ist der Besteller in Verzug, können
wir die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Unser Domizil bildet den Gerichtsstand. Nach unserer Wahl können
wir auch am Domizil des Bestellers oder jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
klagen. Der Besteller wählt den Sitz des Lieferanten als Spezialdomizil
zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten. Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar.
11. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
devICe Trading Company GmbH
Sonnenrain 2
8832 Wollerau
Tel. 044 786 35 56
Fax 044 786 35 57
E-Mail: sales@devicetrading.ch
Hier können Sie die AGBs
im PDF Format downloaden. |